Ämter, Behörden und Ministerien, Unternehmensberatung
Kurzinfo:
Die AK ist die gesetzliche Interessenvertretung der unselbstständig Erwerbstätigen und - wie es im AK-Gesetz heißt - "berufen, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kultullen Interessen der Arbeiter und Angestellten zu vertreten und zu fördern".
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