Ämter, Behörden und Ministerien, Unternehmensberatung
Kurzinfo:
Die AK ist die gesetzliche Interessenvertretung der unselbstständig Erwerbstätigen und - wie es im AK-Gesetz heißt - "berufen, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kultullen Interessen der Arbeiter und Angestellten zu vertreten und zu fördern".
Ämter, Behörden und Ministerien, Cafés, Ferienwohnungen und Ferienhäuser, Hotels, Kulturelle Einrichtungen, Lebensmittelhandel, Pensionen, Restaurants und Gaststätten, Theater, Opernhäuser und Konzerthäuser
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